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Schulhausregeln

Leitgedanken und Grundsätze

The Golden Five - PlakatAn unserer Schule stehen das Lernen und die Gemeinschaft im Zentrum. Für Kinder und Erwachsene ist es wichtig, im Schulhaus angenehm zusammenleben zu können. Wer sich wohl fühlt, kann gut lernen und sich entwickeln. Für ein solches Zusammenleben braucht es Regeln, die alle verstehen, akzeptieren und einhalten, denn jede/r trägt selbst die Verantwortung für sein Handeln.
Wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, folgt eine Konsequenz in Form einer geeigneten Massnahme, die zum Nachdenken anregt. Ziel dieser Massnahmen soll sein, dass eine gute Lernatmosphäre wieder erreicht, Frieden geschlossen oder der Schaden behoben wird.

Basierend auf den «Golden Five» finden sich nachfolgend die geltenden Schulhausregeln der Primarschule Dinhard:


The Golden Five

The Golden Five - Wir begegenen uns freundlich und grüssen einander (Karikatur)Wir begegnen uns freundlich und grüssen einander

  • Mobbing, Diskriminierung und Hänseleien werden nicht geduldet.
  • Wir tragen die Verantwortung für unser Handeln und befolgen die Spielregeln.
  • Die Spielgeräte im Spielhüttli werden von einer Mittelstufenklasse verwaltet. Wir befolgen die Anweisungen dieser Klasse.

The Golden Five - Wir wollen, dass sich alle an unserer Schule wohl fühlen (Karikatur)Wir wollen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen

  • Das Schulgebäude betreten wir erst, wenn es läutet. Wir dürfen vor der Schule ins Schulzimmer, wenn wir einen Grund dazu haben (z.B. Fragen, Probleme, WC). Wir bleiben dann bis zum Läuten im Zimmer.
  • Die grossen Pausen verbringen wir draussen, in den kleinen Pausen sind wir grundsätzlich im Schulzimmer.
  • Ball- und Wurfspiele (auch Schneebälle) spielen wir auf dem roten Platz oder auf der freigegebenen Wiese. Pingpong und Minigolf können wir auf dem oberen Pausenplatz spielen.
  • Im Schulhaus gehen wir in angepasstem Tempo. 

The Golden Five - Wir grenzen niemanden aus (Karikatur)Wir grenzen niemanden aus und gehen respektvoll miteinander um

  • Während den Unterrichtszeiten sind wir ruhig in den Gängen und ums Schulhaus, so können alle gut arbeiten.
  • Elektronik (z.B. Handys) und waffenähnliche Gegenstände (z.B. Sackmesser) bleiben zu Hause oder dürfen nur in Absprache mit der Lehrperson mitgenommen werden. Bei Verstoss werden sie eingezogen und bei Unterrichtsende wieder abgegeben bzw. müssen von den Eltern abgeholt werden.
  • Wir tragen im Schulhaus Hausschuhe und saubere, angepasste Kleidung.
  • Garderoben bei den Turnhallen sind keine Aufenthaltsräume. Wir verlassen sie sofort nach dem Umziehen. 
  • Wir grenzen niemanden auf Grund der Religion, Herkunft, des Verhaltens oder Aussehens aus. Alle sind willkommen.

The Golden Five - Wir lösen Konfilkte mit Worten (Karikatur).Wir lösen Konflikte mit Worten

  • Wir akzeptieren die «Stopp»-Regel umgehend.
  • Bei Problemen wenden wir uns an die Lehrpersonen oder an den Hauswart und befolgen deren Anweisungen.

The Golden Five - Wir halten das Schulareal in Ordnung (Karikatur)Wir halten das Schulareal in Ordnung

  • Wir tragen Sorge zum Schulhausareal, zu den Spielgeräten und zur Natur.
  • Vor dem Betreten des Schulhauses reinigen wir die Schuhe von Schnee und Schmutz.
  • Velos und andere Fahrzeuge deponieren wir auf den dafür vorgesehenen Einstellplätzen.
  • Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulareal.
  • Unser Garderobenplatz ist aufgeräumt und wir halten Gänge und WCs sauber.
  • Fundgegenstände geben wir Lehrpersonen oder dem Hauswart ab. Gefundene Kleider und Turnschuhe befinden sich auf dem Tisch im Untergeschoss, Wertgegenstände sind im Lehrerzimmer aufbewahrt.
  • Persönliche Gegenstände (Jacken, Turnkleider, Znüniboxen, etc.) sind mit unserem Namen beschriftet.
  • Grundsätzlich versorgen wir den Turnsack im Garderobenschrank. Wir holen ihn vor der Turnstunde erst nach dem Läuten. Regelmässig nehmen wir ihn nach Hause, um die Turnkleider zu waschen (spätestens vor den Ferien / Feiertagen).
  • Die Turnhalle betreten wir nur mit passendem Schuhwerk.

Haftung

  • Die Schule haftet nicht für allfällige Verluste.
  • Für mutwillige Beschädigungen an Schulmaterial, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen haften wir selbst oder unsere Eltern.